Forderungseinzug in der Eurasischen Wirtschaftsunion: Strategien und Rechtliche Grundlagen für Unternehmen 2026


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Forderungseinzug in der EAWU — Belarus, Russland und Kasachstan: Praktische Strategien und rechtliche Herausforderungen für deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen im grenzüberschreitenden Forderungsmanagement

Forderungseinzug in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist das zentrale Thema für westeuropäische Unternehmen, die Zahlungsausfälle im Geschäftsverkehr mit Belarus, Russland oder Kasachstan minimieren möchten. Die EAWU ist eine Freihandelszone mit fünf Mitgliedstaaten (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland), in der zwar ein einheitliches Zollgebiet und vereinheitlichte Handelsregeln gelten, doch die Rechtssysteme zur Forderungsdurchsetzung sind fragmentiert und in den einzelnen Ländern erheblich unterschiedlich. Im Gegensatz zu westeuropäischen Standards sind die Zahlungsmodalitäten in der EAWU problematisch: Russland und Belarus gelten laut internationalen Zahlungsverhaltensstudien als Länder mit besonders schlechtem Zahlungsverhalten, mit Verzögerungen von bis zu 90 Tagen. Kasachstan bietet dagegen ein etwas Besseres, aber immer noch komplexes Umfeld. Für Gläubiger ist es daher entscheidend, die unterschiedlichen rechtlichen Systeme, Verfahrensoptionen und praktischen Risiken zu verstehen, um Forderungen effektiv durchzusetzen und Zahlungsausfälle zu minimieren. Dieser Leitfaden erläutert die Verfahrenswege, typische Herausforderungen und bewährte Strategien für den Forderungseinzug in der EAWU. 

Wie unterscheiden sich die Forderungseinzugssysteme in der EAWU?

Die Forderungsdurchsetzung in der EAWU ist nicht einheitlich geregelt — jedes Land hat sein eigenes rechtliches System und seine eigenen Verfahrensgesetze. In Belarus ist die Forderungsdurchsetzung durch das Zivilgesetzbuch und den Zivilprozesskodex geregelt. Russland verwendet das Zivilgesetzbuch, die föderale Schiedsverfahrensordnung und das Bundesgesetz „Über Vollstreckungsverfahren“. Kasachstan regelt die Forderungsdurchsetzung durch sein Zivilgesetzbuch, das Gesetz „Über Vollstreckungsverfahren und den Status von Gerichtsvollziehern“ und das Gesetz „Über Notare“. Ein zentraler Unterschied ist die Effizienz: Während Kasachstan ein relativ modernes und einigermaßen transparentes Gerichtssystem hat, sind die Gerichte in Belarus und Russland für längere Verfahrensdauern und teilweise mangelnde Transparenz bekannt.

Ein weiterer kritischer Unterschied liegt in den außergerichtlichen Verfahrensoptionen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es etablierte Inkassounternehmen mit gesetzlich geregelten Pflichtenkatalogie. In Belarus, Russland und Kasachstan existieren solche regulierten Inkassoagenturen nicht oder nur in sehr begrenzter Form. Das bedeutet, dass westeuropäische Unternehmen entweder selbst tätig werden müssen oder spezialisierte internationale Inkassonetze engagieren müssen. 

Warum ist der Forderungseinzug in Belarus und Russland so schwierig?

Die Schwierigkeiten beim Forderungseinzug in Belarus und Russland sind strukturell bedingt. Laut internationalen Studien ist das Zahlungsverhalten in beiden Ländern besonders problematisch. Russland gilt auf dem internationalen Inkassoindikator sogar als eines der Länder mit dem schlechtesten Zahlungsverhalten weltweit. Gründe hierfür sind mehrere: Erstens existiert eine systemische Zahlungsunkultur — viele belarussische und russische Unternehmen sehen Zahlungsziele nicht als Verpflichtung, sondern als Verhandlungsmasse. Zweitens ist das Gerichtssystem in beiden Ländern zentralisiert, langsam und teilweise intransparent. Eine Klage kann Jahre dauern. Drittens haben die Vollstreckungsbeamten oft Schwierigkeiten, Vermögen aufzufinden oder zu pfänden.

Ein vierter kritischer Punkt ist die rechtliche Unsicherheit durch Sanktionen. Russland und Belarus unterliegen umfangreichen EU- und internationalen Sanktionen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Forderungseinzug: Westeuropäische Gläubiger müssen sicherstellen, dass sie nicht indirekt gegen Sanktionen verstoßen, wenn sie Forderungen gegen russische oder belarussische Schuldner geltend machen. Die Europäische Kommission empfiehlt ausdrücklich, dass Verträge mit EAWU-Partnern Kontrollklauseln enthalten, um Sanktionsumgehung zu vermeiden.

Ein fünfter Grund ist die Zahlungsunfähigkeit vieler Schuldner. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Sanktionen können viele belarussische und russische Unternehmen einfach nicht zahlen. Konkurs- und Insolvenzverfahren in diesen Ländern sind ineffizient. In Kasachstan ist die Situation etwas besser, aber auch dort sind die Herausforderungen erheblich. 

Welche Strategien gibt es für den Forderungseinzug in der EAWU?

Die erfolgreichste Strategie für den Forderungseinzug in der EAWU ist eine mehrstufige Herangehensweise. Der erste Schritt ist die Prävention: Eine gründliche Bonitätsprüfung des Geschäftspartners vor Vertragsabschluss ist essentiell. Westeuropäische Unternehmen sollten sich informieren über: Finanzielle Stabilität des Partners, Zahlungshistorie, Eigentümerstruktur (gibt es versteckte Eigentümer?), und Sanktionsstatus (ist der Partner auf EU-Sanktionslisten?).

Der zweite Schritt ist die Vertragsgestaltung. Verträge mit EAWU-Partnern sollten enthalten: Klare Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele (lieber kurz, z.B. 14 Tage statt 30 Tage); Verzugszinsregelungen (in der EAWU können Verzugszinsen frei vereinbart werden, anders als in vielen EU-Ländern); eine „No-Sanctions-Clause", die dem Partner verbietet, die gelieferten Güter oder Dienstleistungen nach Russland oder Belarus zu re-exportieren; Schiedsgerichtsklauseln (statt der Wahl lokaler Gerichte); und möglicherweise Sicherungsleistungen (Bürgschaft, Aval oder Akkreditiv).

Der dritte Schritt ist das Monitoring während der Geschäftsbeziehung. Westeuropäische Gläubiger sollten regelmäßig ihre Partner screenen gegen aktuelle Sanktionslisten und deren Zahlungsverhalten beobachten. Eine frühe Eskalation ist besser als lange Wartezeiten.

Der vierte Schritt ist die außergerichtliche Einigung. Die Beitreibung von Schulden durch Verhandlungen, Mahnungen oder Mediation mit lokalen Anwälten in Belarus, Russland oder Kasachstan ist oft effektiver als ein Gerichtsverfahren. Viele Schuldner zahlen, obwohl sie wissen, dass ihnen ernsthafte rechtliche Schritte drohen.

Der fünfte Schritt ist das Gerichtsverfahren oder die Schiedsgerichtsbarkeit. Hier ist eine korrekte Wahl des Verfahrensortes entscheidend. 

Vergleich des Forderungseinzugs in EAWU-Ländern

Belarus

Russland

Kasachstan

Zahlungsverhalten

Sehr schlecht

Sehr schlecht

Schlecht bis mittel

Gerichtssystem-Effizienz

Mittel

Mittel

Mittel

Verfahrensdauer

2-6 Monate

3-6 Monate

2-6 Monate

Enforcement-Mechanismen

Mittel

Mittel

Mittel

Sanktionsrisiko

Sehr hoch

Sehr hoch

Mittel

Schiedsgerichtsbarkeit

Möglich

Möglich

Möglich

Recommendation

Schiedsgerichtsbarkeit oder Prävention

Schiedsgerichtsbarkeit oder Prävention

Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsbarkeit

Welche Verfahrenswege stehen zur Verfügung?

In Belarus ist das primäre Verfahren die Klage vor den Wirtschaftsgerichten. Das Verfahren ist in dem Zivilprozesskodex geregelt und dauert üblicherweise 2—6 Monate in der ersten Instanz. Eine Beschwerde ist möglich, was die Dauer erheblich verlängert. Gleichzeitig werden Entscheidungen belarussischer Gerichte in Russland anerkannt.

In Russland ist das primäre Verfahren die Klage vor dem Schiedsgericht. Das Verfahren ist in der Schiedsverfahrensordnung geregelt und dauert üblicherweise 3—6 Monate. Es gibt auch ein beschleunigtes Verfahren. In Kasachstan ist das Verfahren vor dem Arbitration Court ähnlich strukturiert und dauert üblicherweise 2—6 Monate.

Eine überlegene Alternative ist die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Alle EAWU-Länder sind Unterzeichner des New York Convention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958. Ein Schiedsspruch ist in allen EAWU-Ländern anerkannt und vollstreckbar — schneller und zuverlässiger als nationale Gerichtsverfahren. Anerkannte Schiedsgerichte sind die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die Belarussische Industrie- und Handelskammer, und die Russische Handelskammer. 

Welche typischen Fehler entstehen beim Forderungseinzug?

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Sanktionsrisikos. Westeuropäische Unternehmen engagieren Inkassoagenten in Russland, ohne zu prüfen, ob die Zielparteien auf Sanktionslisten stehen oder ob das Geschäft indirekt Sanktionen umgeht. Dies kann zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ein zweiter Fehler ist die Verhandlung ungünstiger Zahlungsziele. Zahlungsziele von 60 oder 90 Tagen sind in der EAWU problematisch. Ein Ziel von 14—30 Tagen ist realistischer.

Ein dritter Fehler ist die Ignoranz der Vertragsgestaltung. Verträge ohne Verzugszinsregelung, ohne Schiedsklausel und ohne No-Sanctions-Clause sind unzureichend.

Ein vierter Fehler ist das Vertrauen auf nationale Gerichtsverfahren ohne Plan B. Wenn ein Gerichtsverfahren in Russland 24 Monate dauert und die Enforcement schwach ist, hat der Gläubiger kein Geld. Eine Schiedsgerichtsklausel als Backup ist ratsam. 

Wie kann die GmbH 'Economic Disputes' unterstützen?

Forderungseinzug in der EAWU ist komplex und risikoreich, erfordert tiefe lokale Kenntnisse und ein verlässliches Netzwerk. Die GmbH 'Economic Disputes' hat seit ihrer Gründung 2019 sich auf Forderungsmanagement in Osteuropa spezialisiert — insbesondere in Belarus, Russland und Kasachstan. Das Team von 15 Juristen und Spezialisten mit 15—25 Jahren Erfahrung begleitet westeuropäische Unternehmen durch alle Phasen des Forderungseinzugs: von der Prävention (Vertragsgestaltung, Bonitätsprüfung, Sanktionsscreening) über die außergerichtliche Einigung bis zur Klage oder Schiedsgerichtsbarkeit.

Geschäftsführer Sergey Belyavsky bringt 20 Jahre Erfahrung in Wirtschaftsgerichten mit (davon 10 Jahre als Richter) und ist anerkannter Schiedsrichter bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer sowie anderen internationalen Schiedsgerichten. Die Kanzlei verfügt über eigenes Schiedsgericht und Mediationsteam und hat für über 2.000 Klienten mehr als 575,3 Millionen Euro zurückgewonnen oder Kosten eingespart. Das Unternehmen arbeitet in Deutsch, Polnisch und Englisch und hat eine Partnernetzwerk in über 160 Ländern. Mit einem offenen Konto bei der PKO Bank Polski ermöglicht die GmbH 'Economic Disputes' sichere und effiziente grenzüberschreitende Transaktionen für Klienten.

Wenn Ihr Unternehmen in Belarus, Russland oder Kasachstan mit Zahlungsausfällen konfrontiert ist oder wenn Sie proaktive Vertragsstrategien für Ihre Partner in der Eurasischen Wirtschaftsunion entwickeln möchten, besuchen — wir stellen einen realistischen Plan zur Forderungsdurchsetzung vor und minimieren finanzielle Risiken.

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