Gesellschaftsrecht und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten


Vorläufige Beratung durch einen Anwalt mit einer Erfahrung von 15-20 Jahren

Das Gesellschaftsrecht regelt die Fragen, die mit der Gründung und der Tätigkeit einer Gesellschaft verbunden sind. Eine Gesellschaft führt ihr Geschäft nur nach deren Gründung und nach deren staatlichen Eintragung.

Ein Wirtschaftssubjekt legt in der Regel keinen Wert auf gesellschaftsrechtliche Fragen, soweit auf den ersten Blick sie als einfach und leicht lösbar betrachtet werden. Aber das ist nicht wahr. Wenn die gesellschaftsrechtlichen Fragen vor den Vertretern eines ausländischen Unternehmens gestellt werden, treten die Schwierigkeiten bei einer weiteren Geschäftsführung auf. Zur weiteren erfolgreichen Entwicklung eines Unternehmens soll man Zeit in Anspruch nehmen, um die gesellschaftsrechtlichen Fragen schnellstmöglich zu lösen.

Die Teilnehmer an gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind die Personen, die mit einer juristischen Person verbunden sind. Dazu gehören die Gesellschafter, Mitarbeiter, Gläubiger, Schuldner.

Unsere Kompetenzen im gesellschaftsrechtlichen Bereich.

  • Gründung einer Gesellschaft in Belarus mit ausländischen Gesellschaftern;
  • Umwandlung einer Gesellschaft, auch Verschmelzung und Übernahme (M&A);
  • Rechtliche Begleitung beim Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen durch ausländische Gesellschafter, auch Durchführung der vorläufigen Überprüfung einer Gesellschaft (Due diligence);
  • Beratung in einer Fremdsprache über gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten;
  • Entwicklung von verschiedenen Unternehmenslösungen, internen Rechtsakten;
  • Rechtliche Begleitung bei den gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zwischen belarussischen und ausländischen Teilnehmern;
  • Gerichtliche Anfechtung von Transaktionen und von Geschäften, an denen die Affiliaten interessiert sind;
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, die durch ausländische Gesellschafter getroffen wurden;
  • Anspruch auf Auszahlung des Beteiligungswerts (Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern).

Die gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten ergeben sich aus:

  • Ausschluss einer Person aus der Gesellschaft, was ihre Tätigkeit blockiert;
  • Austritt aus der Gesellschaft und Auszahlung des Beteiligungswerts;
  • Verkauf eines Geschäftsanteils;
  • Nichtbereitstellung von Informationen zur Tätigkeit der Gesellschaft;
  • Anfechtung von Beschlüssen und Geschäften, die den Interessen eines Gesellschafters widersprechen, auch Anfechtung von Geschäften, an denen die Affiliaten interessiert sind;
  • Streitigkeiten, die mit der Bestellung der Geschäftsführung verbunden sind.

Die Wahl einer richtigen Strategie ist bei der Zielerreichung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten am wichtigsten. Die selbständige Entwicklung der richtigen Strategie ohne Kenntnisse des belarussischen und ausländischen Rechts und der Rechtsprechung ist schwierig. Bei der Beilegung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten werden die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Republik Belarus und des Zivilgesetzbuches eines ausländischen Staates angewandt.

Wir bieten Ihnen eine kompetente Hilfe an, weil wir Profis sind. Wir helfen die Fehler zu vermeiden und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten erfolgreich beizulegen. Unsere Rechtsberater und Rechtsanwälte haben große Erfahrung in der Beilegung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Wir führen die Verhandlungen mit allen Teilnehmern im Russischen und in einer Fremdsprache durch. Danach sind die Unstimmigkeiten bereinigt. Alle Teilnehmer sind mit einem Gesamtergebnis zufrieden. Die gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sind beilgelegt.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Ekonomicheskie spory bietet umfassende Rechtsberatung und die Hilfe bei der Beilegung der gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zwischen belarussischen und ausländischen Gesellschaftern an.

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