Immaterialgüterrecht in Belarus


Schutz des geistigen Eigentums in Belarus. Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, des Urheberrechts und der Informationstechnologien in Belarus.

Der Schutz des geistigen Eigentums in Belarus

Der Schutz des geistigen Eigentums in Belarus hängt von einer Art des geschützten Objekts ab. Man kann diese Objekte wie folgt eingruppieren:

  • geistiges Eigentum: Wissenschafts-, Literatur- und Kunstwerke; Aufführungen, Tonaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; Erfindungen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster; Neuzüchtungen; integrierte Schaltungen; Produktionsgeheimnisse (Know-how); Computerprogramme, Datenbanken;
  • geschäftliche Individualisierungsmittel für Teilnehmer des Warenverkehrs, Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen: Firmennamen; Marken; geografische Herkunftsbezeichnungen;
  • anderes geistiges Eigentum und andere geschäftliche Individualisierungsmittel, Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen, soweit dies durch das Zivilgesetzbuch oder durch andere gesetzliche Bestimmungen bestimmt ist. Dazu können Videos, Brainboxes und sogar Werbeanzeigen gehören.

Geistiges Eigentum wird manchmal nur nach der Durchführung eines bestimmten Verfahrens (Erwerb des Patents, Gebrauchsmustereintragung, Markeneintragung u.s.w.) in Belarus geschützt. Geistiges Eigentum kann auch sofort ab seiner Schaffung (zum Beispiel, Urheberrecht an informationstechnologischen Produkten) geschützt werden.

Die Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts und der Informationentechnologien in Belarus

Man soll für den Urheberschutz, auch für den Schutz der IT-Produkte noch vor deren Entwicklung sorgen. Dazu sollen entsprechende Verträge mit den Urhebern geschlossen werden. Außerdem kann man ein Urheberrecht in Belarus freiwillig eintragen lassen, das ein Grund zur Verhandlung eines Streites um die Urheberschaft oder über geistiges Eigentum ist. Aufgrund dieser Eintragung können die Verträge um das Urheberrecht geschlossen werden. Die Eintragung von Computerprogrammen wird durch das Nationale Zentrum für geistiges Eigentum in der Republik Belarus vorgenommen und wird vor Gericht als Beweis der Urheberschaft betrachtet.

Falls der Streit über das Urheberrecht vor Gericht entsteht, kann man folgende Verteidigungsmittel zum Urheberschutz in Belarus angeben:

  • Beschlagnahme von materiellen Objekten, mit denen ausschließliches Recht verletzt wurde, und von materiellen Objekten, die infolge der Verletzung geschaffen wurden;
  • Pflichtveröffentlichung der Information zur Verletzung unter Angabe des Inhabers eines verletzten Rechts;
  • Schadenersatzanspruch;
  • Geltendmachung eines Schadens in Höhe von bis zu 500 Tausend Euro;
  • Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und Schadenersatzanspruch;
  • Unterlassung der Nutzung;
  • Zwang zur Übergabe eines geschützten Objekts;
  • Beschlagnahme und Vernichtung von Fälschungen;
  • Auf eine andere Weise, die durch das Zivilgesetz geregelt wird.

Alle Streitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Belarus verbunden sind, sind zur Verhandlung durch den Gerichtsausschuss für geistiges Eigentum beim Obersten. Gericht der Republik Belarus zu übergeben. Die Zuständigkeit dieses Gerichts ist exklusiv, auch wenn die Parteien einig sind, können sie den Streit zur Verhandlung eines anderen (darunter ausländischen) Gerichts nicht übergeben.

Die Rechtsfirma Ekonomicheskie spory hilft eine Verteidigung gegen Verletzungen auszuwählen und gewährleistet eine gerichtliche Unterstützung bei.

Urheberrechtsstreitigkeiten. Wir beherrschen Englisch in Wort und Schrift, was unsere Zusammenarbeit angenehm und gut macht.

Die Rechtsfirma Ekonomicheskie spory bietet nicht nur eine Unterstützung bei Urheberrechtsstreitigkeiten in Belarus an, sondern auch hilft bei der Erstellung eines Urheberrechtsvertrags, der Übertragung von Urheberrechten und dem Urheberrechtsschutz, sowie bei dem Markenschutz.

Umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Informationentechnologien in Belarus

Die Rechtsfirma Ekonomicheskie spory hat eine große Erfahrung bei der Unterstützung der IT-Gesellschaften. Wir helfen bei der Erstellung eines Vertrags über die Entwicklung und Übergabe der IT-Produkte, der Lizenzvereinbarungen in Belarus, sowie bieten die Beratungen für die IT-Unternehmen an.

Ein Vertrag über die Entwicklung einer Software, Webseite, eines Computerspiels

Die Entwicklung der Webseiten nach einem individuellen Projekt, die Entwicklung der Computerspiele nach einem individuellen Vorhaben, sowie die Änderung der vorhandenen Software durch Dritte bedürfen der offiziellen Eintragung. Beim Abschluss eines Vertrags über die Entwicklung des geschützten IT-Produkts soll man folgende Informationen angeben:

  • Gegenstand: alle Funktionen der zukünftigen Software, Aufbau, Inhalt, Design, Programmsprache, Datenbanken usw. – alles das soll sehr ausführlich beschrieben werden. Das ist eine Forderung der nicht nur belarussischen, sondern auch nationalen Rechts;
  • Urheber, geistige Rechte des Urhebers, Verfahren und Umfang der Übertragung der Urheberrechte;
  • Unterstützungsumfang (Testung, Service, Schulung, Änderung, Einstellung);
  • Vergütung;
  • Bedingungen, Gewährleistung, Verantwortung, Geheimhaltung;
  • anwendbares Recht, zuständiges Gericht.

Lizenzvertrag

Das Nutzungsrecht an einem geschützten IT-Produkt wird aufgrund eines Lizenzvertrags in Belarus eingeräumt.

Wir können eine ausschließliche oder einfache Lizenz entwickeln. Die beiden Lizenzen geben das Nutzungsrecht an geistigem Eigentum. Aber bei einer einfachen Lizenz kann der Lizenzgeber ein solches Recht auch einer anderen Person einräumen. Die ausschließliche Lizenz bedeutet, dass nur der Lizenznehmer das Computerprogramm nutzen kann. Wenn der Lizenznehmer das Recht an geistigem Eigentum überträgt, soll der Unterlizenzvertrag geschlossen werden. Die in diesem Vertrag übertragenen Rechte sollen die Rechte nicht überschreiten, die dem Lizenznehmer nach dem Lizenzvertrag eingeräumt worden sind.

In vielen Ländern der Welt kann die Lizenz widerrufen werden. In Belarus haben die Lizenzgeber ein solches Recht nicht.

Bei dem Abschluss eines IT-Lizenzvertrags in Belarus sollen folgende Bedingungen angegeben werden:

  • Vertragsgegenstand
  • Rechtsumfang des Lizenznehmers
  • Lizenzdauer
  • Lizenzgebiet
  • Bedeutung
  • Übernahmebedingungen für Lizenznehmer
  • Anwendbares Recht

Tätigkeit im Auftrag des Arbeitgebers

Das Ergebnis der Arbeit im Auftrag des Arbeitgebers ist ein Programm, das durch den IT-Entwickler im Auftrag des Arbeitgebers im Rahmen der durch den Arbeitsvertrag festgestellten Arbeitspflichten des IT-Entwicklers entwickelt wurde.

Um die Streitigkeiten zu vermeiden, wann (in der Freizeit oder in der Arbeitszeit) das Programm durch den Arbeitnehmer entwickelt wurde, soll der Arbeitgeber die Tätigkeit eines IT-Mitarbeiters punktweise beschrieben.

Als Nachweis über die Entwicklung eines Computerprogramms in Belarus dienen ein Arbeitsvertrag, eine Stellenbeschreibung, ein Leistungsverzeichnis, ein Projektauftrag und eine Vereinbarung über die Abgrenzung der Rechte zwischen dem Urheber und dem Arbeitgeber. Diese Liste ist nicht vollständig und nicht verbindlich. Der notwendige Dokumentenumfang in Belarus hängt von der vor dem IT-Entwickler gestellten Aufgabe ab.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwickler eines Produktes sein Urheber ist. Er hat das Persönlichkeitsrecht, auch bei der Übertragung der ausschließlichen Rechte an andere Personen. Aber einige Persönlichkeitsrechte können durch den Arbeitgeber in Belarus eingeschränkt werden (Veröffentlichungs-, Widerrufs- und Änderungsrecht). Die anderen Rechte bleiben dem Urheber vorbehalten (Urheberrecht, Namensnennungsrecht).

Der Erwerb einer Webseite, einer Software

Bei dem Vertragsabschluss soll man vereinbaren:

  • Vertragsgegenstand, Wert und Übernahmebedingungen.
  • Übergabe des Vertragsgegenstandes und der Zugriffsschlüssel.
  • Eigentumsübertragung, auch Übertragung der ausschließlichen und nicht ausschließlichen Rechte.
  • Identifikation des Urhebers und Feststellung seiner Rechte.
  • Recht an einem Domain-Namen, an einer Marke, soweit sie vorhanden ist und Überprüfung der Urheberrechte am Inhalt der Webseite.
  • Verantwortung der Parteien, Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht.

Kompetenzbereich der Rechtsfirma Ekonomicheskie spory

Wir unterstützen unsere Kunden:

  • bei den Markenstreitigkeiten;
  • bei den Patentstreitigkeiten;
  • bei den Streitigkeiten, die mit der unberechtigten Nutzung der Software verbunden sind;
  • bei den Streitigkeiten, die die Qualität der gefüllten Arbeiten betreffen;
  • bei den Streitigkeiten, die eine illegale Nutzung der Domain-Namen und der E-Mail-Adressen betreffen;
  • bei den Streitigkeiten über den Vertragsabschluss, die Vertragsänderung und Vertragskündigung, sowie über die Nichtigkeit eines Vertrages;
  • bei den Streitigkeiten, die mit Urheberrechten verbunden sind usw.

Beratungsdienstleistungen

  • Erstellung der Verträge, die mit der Entwicklung und Nutzung des geistigen Eigentums in Belarus verbunden sind;
  • Erstellung einer Geheimhaltungsvereinbarung;
  • Schutz einer Partei im Zusammenhang mit den Vertriebsvereinbarungen, einschließlich der Markeneintragung im Zollregister für geistiges Eigentum;
  • Schutz eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Entwicklung der Software durch die Mitarbeiter;
  • Professionelle Beratungen über den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum in Belarus;
  • Verhandlungen, einschließlich der Mediation zur vertraulichen Beilegung von Streitigkeiten im IT-Bereich.

Anmeldung und Eintragung von Patenten und Marken

  • Markenanmeldung und Markeneintragung in Belarus;
  • Patentanmeldung und Patenteintragung in Belarus;
  • Anmeldung und Eintragung von Domain-Namen in Belarus;
  • Beurteilung der Verwechslungsgefahr usw.
  • Eintragung von Computerprogrammen in der Republik Belarus durch das Nationale Zentrum für geistiges Eigentum.

Wir beherrschen Englisch, Deutsch, Polnisch, Ukrainisch, Belarussisch in Wort und Schrift und bieten Ihnen die hochwertigen IT-Dienstleistungen in Belarus an.

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