Mediation
Vorläufige Beratung durch einen Anwalt mit einer Erfahrung von 15-20 Jahren
Was ist Mediation
Mediation ist ein informelles und vertrauliches Verfahren zur Beilegung von Geschäftsstreitigkeiten mit einer Teilnahme des unabhängigen Mediators, der ein erfahrener Verhandler ist. Er hilft den Konfliktparteien eine geeignete Lösung der Streitigkeit zu finden und den Konflikt konstruktiv beizulegen, einen Ausgleich zu schließen oder zu einer Verständigung zu kommen. Mediation ist die beste Alternative zum Gerichtsverfahren.
Bei der Mediation gibt es keine unterlegene Partei. Ich führe die Verhandlungen nach dem Harvard-Konzept und der Win-Win-Strategie, bei der die beiden Verhandlungspartner erzielen.
Ein Mediator ist kein Richter und kein Berater. Er hilft den Parteien die Wege zur Beilegung der Streitigkeiten zu finden. Dazu wendet er spezielle psychologische Verhandlungsfertigkeiten an. Er verwendet auch seine Erfahrungen als erfahrener Verhandler.
Aber ein Mediator ist nicht nur ein Verhandler. Das ist ein Mensch, der eine spezielle Ausbildung erworben hat. Er weiß Bescheid über Recht und Psychologie. Er hat Lebenserfahrungen. Der Mediator ist unabhängig und neutral. Er gehört keiner der Parteien an. Er hilft den Parteien miteinander ins Gespräch zu kommen, schafft die Möglichkeiten für Gespräche, hilft den Parteien einander zu hören und zu verstehen, verfolgt das Ziel, beiden Parteien gleichermaßen den Weg zu bahnen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Vorteile einer Mediation
Die Mediation bietet eine Möglichkeit, die Streitigkeit schnell beizulegen. Die Gerichtsverfahren nehmen Monate und sogar Jahre in Anspruch. Mit der Mediation kann man die Streitigkeit ohne Gericht in ein paar Tagen oder Wochen beilegen.
Das Mediation-Verfahren ist vertraulich. Das Gerichtsverfahren ist ein öffentliches Verfahren. Die Informationen zu Ihrem Geschäft werden zu den öffentlichen Informationen. Das Mediationsverfahren ist eine private Sache. Die Beteiligten selbst vereinbaren den Ort und die Zeit der Mediation.
Mediation ist kostengünstiger. Der Preis für die Mediationsverhandlung beträgt ab 200 Rubel abhängig von ihrer Dauer. Dabei beträgt die minimale staatliche Gebühr im staatlichen Handelsgericht 675 Rubel, für große Forderungen – 5% Streitwert, ohne Anwaltskosten usw.
Das Mediationsverfahren ist zukunftsgerichtet und hilft gute Beziehungen zwischen den Parteien zu pflegen, soweit die Lösungen bei der Mediation gemeinsam gesammelt, untersucht und bewertet werden. Eine Partei fühlt sich eher an das Ergebnis gebunden, als wenn es von außen diktiert wurde.
Für wen ist Mediation geeignet
Der gute Mediator spielt eine Rolle des dritten Ohrs, nicht der dritten Stimme. Seine Aufgabe ist es, die Konfliktparteien zu unterstützen, ihre Gesprächsbereitschaft aufrecht zu halten und eine gute Lösung anzubieten. Als Mediator wisse ich Bescheid über den tatsächlichen und möglichen Bedarf der Parteien. Ich kann helfen, die echten Ziele der Konfliktparteien zu finden und das Gespräch zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Meine Aufgabe besteht darin, dass die beiden Parteien in einer vertraulichen wertschätzenden Atmosphäre ohne Bedrohungen Konflikte kreativ bearbeiten können. Ich mache alles, damit die Parteien einander hören und gehört haben und eine einvernehmlichen Lösung der Geschäftsstreits gefunden haben.
Zum Anfang
Zum Anfang der Mediation sollen die Parteien das Mediationsverfahren vereinbaren. Danach sollen sie eine Mediationsvereinabrung mit mir schließen. Die Vereinbarung kann man sowohl vor der Anrufung des staatlichen Handelsgerichtes, als auch danach unterzeichnen.
Bei der Wahl des Mediators soll man sich nach den Erfahrungen der Menschen richten, denen Sie vertrauen. Beraten Sie sich mit Ihren Bekannten und Partnern. Prüfen Sie die Kompetenzen des Mediators und laden Sie ihn zum persönlichen Gespräch ein. Vereinbaren Sie einen Termin, wo Sie die für Sie wichtigen Fragen stellen können. Fragen Sie sich, ob der Mediator das Vertrauen bei Ihnen weckt? Das Vertrauen ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Mediation.
Rufen Sie mich an und ich kann Ihre Zeit, Ihr Geld und Ihre Nerven sparen. Wenn Sie mich als Mediator gewählt haben, werden Sie eine freundliche Atmosphäre, Vertraulichkeit, einen neuen Blick auf Ihren Streit und eine einvernehmliche Lösung erhalten
GENEHMIGT
Verordnung
des Justizministeriums
der Republik Belarus
vom 17.01.2014 Nr. 15
ETHIKREGELN für den Mediator
ABSCHNITT 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Die vorliegende Ehtikregeln wurden zur Darlegung der Grundlagen der Mediation, zur Verbesserung des Mediationsablaufs, sowie zur Einhaltung der wichtigen Prinzipien der Mediation genehmigt und sind ein Regelungskomplex, der die Anforderungen an Mediator bestimmt.
2. Der Mediator muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sein Ansehen steigern und die Relevanz der Mediation näherbringen. Die Handlungen des Mediators in der Gesellschaft orientieren sich an den ethischen Prinzipien.
3. In den Situationen, die durch diese Regeln nicht geregelt wurden, muss der Mediator bestehende Bräuche und Traditionen bewahren, die mit den allgemeinen Moralprinzipien in der Gesellschaft übereinstimmen.
ABSCHNITT 2
TÄTIGKEIT DES MEDIATORS
4. Der Mediator muss bei der Mediation folgende wichtige Mediationsprinzipien beachten, die durch Artikel 3 des Gesetzes der Republik Belarus vom 12. Juli 2013 „Über die Mediation“ (Nationales rechtliches Internetportal der Republik Belarus, 23.07.2013, 2/2056) bestimmt wurden: Freiwilligkeit; Gewissenhaftigkeit, Gleichberechtigung und Zusammenwirken der Parteien; Allparteilichkeit und Unabhängigkeit des Mediators; Vertraulichkeit. Der Mediator schafft eine freundliche Atmosphäre durch seine Teilnahme an der Mediation, sorgt für die Sicherheit und Gleichberechtigung der Parteien.
5. Das Prinzip der Freiwilligkeit besteht im Recht des Mediators, der Parteien (ihrer Vertreter), eine Mediation auf jeder Etappe abzubrechen. Die Mediationsvereinbarung ist nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Gewissenhaftigkeit der Parteien zu erfüllen.
6. Das Prinzip der Gewissenhaftigkeit und Allparteilichkeit besteht darin, dass der Mediator keine materiellen und gewinnsüchtigen Motive (direkt oder indirekt) im Mediationsverfahren hat. Der Mediator muss den Parteien über die Umstände erklären, im deren Zusammenhang er als Mediator nicht tätig werden darf. Der Mediator bietet jeder Partei eine Möglichkeit, ihre Meinung über die Gründe und Ziele der Streitigkeit zu äußern, die die Parteien durch die Mediation erreichen wollen.
7. Das Prinzip der Unabhängigkeit besteht darin, dass die Tätigkeit des Mediators nicht weisungsabhängig sein darf. Der Moderator handelt ohne Druck, Zwang und Drohung.
8. Der Mediator ist allen Personen gleichermaßen verpflichtet. Er muss die Zusammenarbeit zwischen den Parteien fördern, bei dem Dokumentenaustausch und Nachrichtenaustausch im Zusammenhaft mit dem Streit helfen. Der Mediator zeichnet sich durch die Freundlichkeit gegenüber allen Parteien aus.
9. Das Prinzip der Gleichberechtigung besteht darin, dass Mediator für gleiche Teilnahme der Parteien am Mediationsverfahren sorgen muss. Der Mediator muss einer Partei keine Vorteile im Vergleich mit der anderen bieten. Er darf Rechte und gesetzliche Interessen einer Partei nicht vernachlässigen.
10. Das Prinzip der Vertraulichkeit ist eine typische Bedingung eines Mediationsverfahrens. Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren, gelten als vertraulich, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Zur Ausnahme gehören der Abschluss und die Beendigung der Mediationsvereinbarung. Der Mediator darf die Informationen im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren nicht offenbaren. Es geht auch Informationen, die ihm ohne schriftliche Zustimmung der Parteien bekannt wurde. Wenn der Mediator Informationen zur Mediation von einer Partei erhalten hat, darf er diese Informationen einer anderen Partei nur gemäß einer Vereinbarung mit der Partei mitteilen, die diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
11. Die Parteien, der Mediator, sowie die anderen Personen, die an der Mediation teilnehmen, dürfen auf die im Mediationsverfahren gewonnenen Informationen (Aussagen und Annahmen einer Partei über die Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten, Kompromissbereitschaft einer Partei, Erklärungen und Äußerungen einer Partei) im Schieds- oder Gerichtsverfahren nicht hinweisen, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Dabei ist es egal, ob das Schieds- oder Gerichtsverfahren mit dem Streitgegenstand verbunden ist.
ABSCHNITT 3
KOMMUNIKATIONSKULTUR
12. Der Mediator muss die Mediation wie folgt durchführen:
12.1. Eine geschützte und vertrauliche Atmosphäre bei dem Mediationsgespräch schaffen, für die Sicherheit, Gleichberechtigung und gegenseitige Rücksichtnahme sorgen;
12.2. auf die Handlungen und Erklärungen verzichten, die ihn blamieren können und die Mediation und ihre Hauptprinzipien diskreditieren können;
12.3. gegenüber der Parteien, ihren Vertretern und anderen Beteiligten der Mediation Geduld und Höfllichkeit zeigen, Achtung erweisen;
12.4. die Parteien aufmerksam hören, Informationen analysieren und sammeln, ein Gespräch führen, die Parteien zur Suche nach einer einvernehmlichen Lösung des Streits motivieren;
12.5. sein Verhalten einer Partei gegenüber (mit Worten, Mimik, durch einen Gefühlszustand) nicht zeigen;
12.6. seine Pflichten gewissenhaft erfüllen, Pflichtbewusstsein und Pünktlichkeit zeigen, seine Arbeit optimal organisieren;
12.7. im Business-Kleidungsstil bei der Erfüllung seiner Pflichten auftreten und gute Manieren pflegen.
ABSCHNITT 4
DIE BEZIEHUNGEN DES MEDIATORS MIT DEN MEDIATIONSBETEILIGTEN
13. Der Mediator ist zur Unterstützung der Parteien bei der Beilegung einer Streitigkeit berechtigt,:
13.1. sich mit den Materialien des Falls bekannt zu machen;
13.2. die durch die Parteien vorgelegten Dokumente zu prüfen. Bei der Erfüllung der Mediationsvereinbarung geht der Mediator aus, dass die durch die Parteien zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen, sowie die Mediationsvereinbarung richtig sind;
13.3. den Parteien um zusätzliche Dokumente gegebenenfalls zu bitten;
13.4. sich bei einem Sachverständigen beraten zu lassen;
13.5. den Parteien bei den Dokumenten- und Nachrichtenaustausch im Zusammenhang mit den besprochenen Fragen zu helfen;
13.6. persönliche Gespräche mit jeder Partei zu führen;
13.7. mehrere Varianten der Beilegung einer Streitigkeit (die beste Variante, eine neutrale Variante und eine nicht gewünschte Variante) anzubieten und zu bearbeiten;
13.8. die Parteien über die Folgen des Abschlusses und der Nichterreichung der Mediationsvereinbarung bei der Beendigung der Mediation belehren;
13.9. auf die Mediation zu verzichten, falls eine der Parteien ihre Pflichten nicht erfüllt.
14. Der Mediator ist verpflichtet:
14.1. das Mediationsverfahren nach der Mediationsvereinbarung, sowie nach dem Gesetz der Republik Belarus „Über die Mediation“, genehmigt durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus vom 28. Dezember 2013 Nr. 1150 (Nationales rechtliches Internetportal der Republik Belarus, vom 05.01.2014, 5/38236), nach diesen Regeln durchzuführen;
14.2. die Vollmachten der Parteivertreter für die Teilnahme am Mediationsverfahren und den Abschluss der Mediationsvereinbarung zu prüfen;
14.3. den Parteien über alle bekannten oder möglichen Interessenkonflikte in diesem Fall mitzuteilen.
Zum Interessenkonflikt gehören die Handlungen oder die Beziehungen des Mediators, die einen Eindruck machen, dass der Mediator nicht allparteilich oder nicht neutral ist.
15. Der Mediator ist nicht berechtigt:
15.1. die Vorschläge den Parteien über die Varianten der Konfliktlösung zu machen und als Schiedsrichter im Schiedsverfahren für den Fall tätig zu sein, der ein Gegenstand der Mediation war oder ist, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist;
15.2. das Schiedsverfahren durchzuführen, wenn das Mediator-Zertifikat erlöscht wurde, sowie in den anderen Fällen, die durch das Mediationsgesetz der Republik Belarus oder durch die anderen gesetzlichen Bestimmungen oder Mediationsregeln vorgesehen sind.
ABSCHNITT 5
BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEN MEDIATOREN
16. Der Mediator baut seine Beziehungen mit anderen Mediatoren auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens, der gegenseitigen Achtung, der Zusammenarbeit und der Unterstützung auf.
17. Der Mediator soll die Formen des unlauteren Wettbewerbs vermeiden, über die Kompetenzen und das Ansehens der anderen Mediatoren öffentlich nicht kleinreden.
18. Der Mediator ist verpflichtet:
18.1. die Achtung gegenüber anderen Moderatoren, ihren persönlichen und geschäftlichen Ruf zu erweisen;
18.2. gegenüber den anderen Moderatoren aufmerksam und diskret zu handeln;
18.3. die Handlungen und Erklärungen zu vermeiden, die ihn selbst und andere Moderatoren blamieren können.
ABSCHNITT 6
HAFTUNG DES MEDIATORS
19. Die Handlungen des Mediators, die die gesetzlichen Bestimmungen, Rechte und gesetzliche Interessen Dritter verletzten, können vor Gericht gefochten werden.
20. Wenn der Mediator die vorliegenden Regeln zweimal innerhalb von 12 Monaten verletzt hat, wird das Mediator-Zertifikat gelöscht. Der Beschluss über die Löschung des Mediator-Zertifikats wird durch das Justizministerium nach der Verordnung über die Qualifikationskommission für die Mediation, genehmigt durch den Ministerrat der Republik Belarus vom 31. Dezember 2013 Nr. 1184 „Über die Maßnahmen zur Umsetzung des Mediationsgesetzes der Republik Belarus“ (Nationales rechtliches Internetportal der Republik Belarus, vom 12.01.2014, 5/38275) gefasst.
Wie setzt sich ein Preis zusammen
Der Preis der Mediationsverhandlungen beträgt ab 200 Rubel für ein Mediationsgespräch mit einer Dauer von bis einer Stunde. Der Preis der weiteren Mediationsgespräche betragen 120 Rubel pro Stunde. Die minimale staatliche Gebühr im staatlichen Handelsgericht beträgt 675 Rubel, für große Forderungen – 5% Streitwert, ohne Anwaltskosten usw.
Auf solche Weise ist die Mediation viel kostengünstiger, als andere Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten.
Was beinhaltet der Preis
Der Preis beinhaltet die Vorbereitung der Meditationsvereinbarung, die Anträge über die Zurücknahme der Klage an das Handelsgericht, die Organisation und die Durchführung der Verhandlungen zwischen den Parteien nach dem Harvard-Konzept und der Win-Win-Strategie, die Vorbereitung der endgültigen Mediationsvereinbarung nach der erfolgreichen Verhandlungen zwischen den Parteien. Die Win-Win-Strategie bedeutet den Sieg für die beiden Parteien. Ich helfe eine Lösung zu finden, die für die beiden Parteien geeignet ist. In den Verhandlungen verliert niemand.
Die Vergütung des Mediators wird durch die Parteien zu beliebigen Anteilen gezahlt.
Wenn einen Moderator auswählen, richten Sie sich nicht nach dem Preis, sondern nach dem Wert einer angebotenen Dienstleistung.
Zum Beispiel braucht der Rechtsberater mit einer niedrigen Qualifikation und geringen Erfahrungen mehrere Gespräche, um die Parteien zu Einigung zu führen. Das bedeutet einen höheren Aufwand. Außerdem schließt der Erfolg bei einer Streitigkeit die anderen Widerklagen nicht aus. In diesem Fall sollen Sie Rechtsberater wieder einladen und die Kosten wieder tragen.
Meine Kompetenzen werden durch das Mediator-Zertifikat bestätigt und basieren auf 15-jährigen Erfahrungen in der Lösung von verschiedenen gerichtlichen Konflikten als Vermittler, Schlichter, Mediator und endlich als Richter (10 Jahre Berufserfahrung).
Kontaktieren Sie mich, um als Mediator einzuladen. Sie können die Konflikte effizient lösen und gute Partnerbeziehungen mit einer Konfliktpartei bewahren.
Vielen Dank! Wir erhalten Ihre Mitteilung und kontaktieren Sie so bald wie möglich.
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