Die Verhandlung von Streitigkeiten vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer: das Für und das Wider


Vorläufige Beratung durch einen Anwalt mit einer Erfahrung von 15-25 Jahren

Die Verhandlung von Streitigkeiten vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer: das Für und das Wider
21.11.2022

Also entschied sich Ihr Unternehmen, dass die Vertragsstreitigkeiten nicht ein staatliches Gericht, sondern das Internationale Handelsschiedsgericht verhandelt. Sehr gut! Wahrscheinlich wissen Sie schon Bescheid darüber, welche Vorteile diese Entscheidung hat.

Wenn Ihr Antragsgegner aus Belarus ist, ist es sinnvoll, sich für das Handelsschiedsgericht bei der Polnischen Industrie- und Handelskammer oder für das Internationale Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer zu entscheiden. Es ist günstiger, auf eigenem Platz zu spielen. Aber Sie schlossen einen Kompromiss und entschieden sich für das Handelsschiedsgericht in Minsk, nicht in Ihrem Land. Welche Vorteile hat ein ausländisches Unternehmen bei dieser Entscheidung? Wollen wir die Besonderheiten des belarussischen Handelsschiedsgerichts untersuchen.

Ein Renommee des Handelsschiedsgerichts. Das Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer ist ein internationales Handelsschiedsgericht, das seit dem April 1994 funktioniert. Innerhalb 28 Jahren hat das Handelsschiedsgericht ein gutes Renommee unter den Wirtschaftsbeteiligten aus den Ländern Ost- und Westeuropas. Diese Tatsache wird durch die Statistik für Schiedsverfahren (jährliche Anzahl der verhandelten Fälle) und durch die erfolgreiche Vollstreckung der Entscheidungen des belorussischen Handelsschiedsgerichts in den anderen Ländern bestätigt.

Der Ort der Verhandlungen des Handelsschiedsgerichts. Das Gericht ist geografisch nah, was für ein ausländisches Unternehmen bequem ist. In der Regel wird der Fall im Raum des Internationalen Handelsschiedsgerichts bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer verhandelt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Aber auf Antrag der Parteien kann die mündliche Verhandlung mit Fernzugriff (per Videokonferenz) durchgeführt werden.

Die Zusammensetzung des Handelsschiedsgerichts. Die Parteien beteiligen sich an der Bestimmung der Zusammensetzung des Handelsschiedsgerichts. Sie bestimmen die Anzahl der Richter (1 oder 3 Richter) und wählen die bestimmten Personen aus. Es hängt von Ihnen ab, wer die Streitigkeit verhandeln wird. Sie können die Richter aus der Empfehlungsliste des Gerichts oder nicht aus dieser Liste nach seinem Ermessen auswählen. Zurzeit beinhaltet die Empfehlungsliste 73 Richter, darunter 39 bekannte belarussische Rechtsanwälte und 30 Rechtsanwälte aus den anderen europäischen Staaten. Das große Angebot an den professionellen Richtern umfasst wahrscheinlich die Staatsangehörigen Ihres Landes. Aber der Richter ist kein Ihrer Vertreter im Verfahren. Die Richter sind von den Parteien unabhängig, was für die objektive Verhandlung von Streitigkeiten sorgt. Wenn Sie die Verletzung dieses Grundsatzes sehen, kann man einen Antrag auf Ablehnung des Richters stellen. Anwendbares Recht. Auch wenn Sie sich für das belarussische Handelsschiedsgericht entschieden haben, ist das Recht der Republik Belarus nicht verbindlich. Die Parteien können ein beliebiges anwendbares Recht, auch ein ausländisches Recht (zum Beispiel, das Recht Ihres Staates), ein internationales Recht oder internationale Gewohnheiten im Vertrag vereinbaren.

Die Gerichtssprache. Die Gerichtssprache wird auch durch die Parteien unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Richter bestimmt. Das kann Englisch sein. Wenn die Gerichtssprache nicht vereinbart wurde, wird der Fall in Belarussisch oder Russisch verhandelt.

Die Vertraulichkeit. In der Regel wird der Fall vor dem Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer in der geschlossenen Sitzung verhandelt. Wenn Sie die Aufmerksamkeit auf seinen Streit nicht ziehen wollen, passt Ihnen die geschlossene Sitzung sehr gut. Die Information zur Beteiligung Ihres Unternehmens im Schiedsverfahren, ist ein Geschäftsgeheimnis.

Die Verfahrensdauer. Nach allgemeinen Regeln soll das Internationale Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer einen Fall verhandeln und eine Entscheidung spätestens 6 Monate nach der Bestimmung der Zusammensetzung des Handelsschiedsgerichts treffen. Diese kurze Verfahrensdauer kommt in der internationalen Schiedsgerichtspraxis selten vor.

Der Verfahrenswert. Die Schiedsgerichtsgebühr beim Internationalen Handelsschiedsgericht bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer ist im Vergleich zu anderen geltenden internationalen Schiedsgerichtsgebühren die niedrigste. Die Höhe hängt vom Streitwert ab. Zum Beispiel beträgt die niedrigste Gebühr bei einem Streitwert bis zu 5000 Euro 700 Euro, bei einem Streitwert von 2 000 000 Euro 22 825 Euro. Die Schiedsgerichtsgebühr wird um 30 % verringert, wenn der Fall durch einen Richter verhandelt wird.

Alle Verfahrenskosten, auch die Kosten für die Vertretung beim Schiedsgericht, können der unterlegenen Partei auferlegt werden. Die Übergabe des Falls an das Handelsschiedsgericht. Der Klageantrag wird in drei Ausfertigungen bei einem Richter, in fünf Ausfertigungen bei drei Richtern eingereicht. Diese Regel gilt für alle anderen Verfahrensunterlagen. Im Klageantrag werden die Bezeichnungen (Namen), Adressen und Bankverbindungen der Parteien; die Forderungen des Klägers und den Streitwert, anwendbares Recht und anwendbare Rechtsvorschriften; die Angaben zur Schiedsvereinbarung, zum Abschluss des vorgerichtlichen Verfahrens, einen Vorschlag über die Anzahl der Richter und die Angaben zu den von Ihnen ausgewählten Richtern; die Angaben zu Ihrem Vertreter, die Liste der beigefügten Unterlagen angegeben.

Zum Klageantrag wird ein übersetzter Handelsregisterauszug Ihres Landes in Kopie beigefügt, der einen Rechtsstatus Ihres Unternehmens bestätigt. Sie sollen auch den Beschluss über die Bestellung des Geschäftsführers für das Unternehmen (Kläger), die Vertretungsvollmacht, den Vertrag mit allen Anlagen, den Nachweis über die Zahlung der Handelsschiedsgebühr, schriftliche Beweismittel beifügen. Alle Unterlagen sind zu übersetzen und in Kopie vorzulegen. Der Klageantrag gilt ab der Zahlung der Handelsschiedsgebühr als eingereicht.

Sie können verschiedene Arte der schriftlichen und mündlichen Beweismittel führen. Dazu gehören die Parteiangaben, Zeugenaussage, Sachverständigengutachten usw. Auch zu den geeigneten Beweismitteln gehören die Unterlagen, elektronische Korrespondenz, Fotos, Audio- und Videoaufnahmen, Fotokopien, Auszüge, Ausdrücke der elektronischen Korrespondenz. Man kann die Unterlagen auf Daten- oder Bildträgern übergeben. Die schriftlichen Beweise werden in der Originalsprache geführt. Das Handelsschiedsgericht kann die Übersetzung der Beweise in die Verfahrenssprache im eigenen Auftrag oder im Auftrag einer anderen Partei auffordern oder diese Übersetzung zu Kosten der sie vorgelegten Partei gewährleisten.

Ähnlich sieht die Beteiligung eines ausländischen Unternehmens beim belarussischen Handelsschiedsgericht als Beklagter (Auftragsgegner) aus. Die Vertretung beim Handelsschiedsgericht. Beim belarussischen Handelsschiedsgericht fehlt das sogenannte ausschließliche Recht der Rechtsanwälte. Jede Rechtsfirma, die eine entsprechende Gerichtserfahrung hat, kann die Interessen eines ausländischen Unternehmens vor dem Gericht wahrnehmen. Beim Internationalen Handelsschiedsgericht gehören die Parteien zu verschiedenen Rechtssystemen. Sie knüpfen an verschiedene rechtliche Traditionen ab, deshalb sind die Kenntnisse und das tiefe Verständnis für die Feinheiten zur Vertretung vor dem Handelsschiedsgericht notwendig, wodurch es sich vom traditionellen Verfahren unterscheidet. Aus nachvollziehbaren Gründen erhöhen sich die Chancen, die Entscheidung zu Ihren Gunsten zu erhalten, falls Ihre Interessen durch die belarussische Rechtsfirma wahrgenommen werden.

Die belarussische Rechtsfirma OOO Ekonomicheskie spory spezialisiert sich auf die Vertretung vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht. Die Rechtsberater der Firma haben alle notwendigen Kompetenzen, darunter mehrjährige Berufserfahrung als Richter bei den staatlichen Gerichten. Die europäischen Sprachkenntnisse ermöglichen uns, die Kunden aus anderen Ländern ohne Dolmetscher zu kontaktieren. Die Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidungen. Die Entscheidung des Internationalen Handelsschiedsgerichts ist abgeschlossen und tritt in Kraft ab ihrer Herbeiführung. Die Entscheidung ist sofort vollstreckbar. Belarus wie die meisten europäischen Staaten ist ein Teilnehmer des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche 1958. Nach dem Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche anerkennen und vollstrecken die staatlichen Gerichte von 170 Staaten der Welt die Entscheidungen des belarussischen Handelsschiedsgerichts.

Die Postanschrift des Internationalen Handelsschiedsgerichts bei der Belarussischen Industrie- und Handelskammer: ul. Kommunisticheskaia, Haus 11, Zimmer 320, Stadt Minsk, 220029. Tel./Fax: +375 172 88-20-76 (67). Die offizielle Webseite des Internationalen Handelsschiedsgerichts in Englisch und Russisch liegt unter der Adresse: https://iac.by/.

Haben Sie noch Fragen?