Die Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung zugunsten eines polnischen Unternehmens in der Republik Belarus
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Der Geltendmachung der Forderung in Belarus beendet mit der Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung.
Die Republik Belarus und die Republik Polen gehören zu einem Rechtssystem, aber die Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung in Belarus nimmt mehr Zeit und Kraft in Anspruch. Worin bestehen die Schwierigkeiten? Wollen wir es untersuchen!
Derzeit gibt es zwei Verfahren zur Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung in Belarus:
- durch einen Vollstreckungsbeamten in den belarussischen staatlichen Vollstreckungsorganen.
- durch das automatische Informationssystem für die Begleichung einer Geldschuld von einem Verrechnungskonto des Schuldners durch die Banken (nachfolgend AIS IDO genannt).
Die Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung in Belarus durch die Einreichung des Antrags eines polnischen Unternehmens an den Vollstreckungsbeamten in die Zwangsvollstreckungsabteilung.
In Belarus wurde eine Sonderbehörde zur Durchführung des Vollstreckungsverfahrens eröffnet. Das ist eine Zwangsvollstreckungsabteilung. In diesen Abteilungen sind die Vollstreckungsbeamten tätig. Sie leiten das Zwangsvollstreckungsverfahren am Sitz des Schuldners oder am Ort seines Vermögens (Artikel 56 des Gesetzes der Republik Belarus „Über das Vollstreckungsverfahren“).
Der polnische Gläubiger soll einen Antrag auf Einleitung des Vollstreckungsverfahren (nachfolgend Antrag genannt) bei den Vollstreckungsorganen einreichen, um das Vollstreckungsverfahren einzuleiten und eine Gerichtsentscheidung zu vollstrecken. Das polnische Unternehmen soll folgende Informationen im Antrag angeben:
- Bankverbindungen des Gläubigers und des belarussischen Schuldners, eine Schuldsumme, eine Nummer und ein Datum der Gerichtsentscheidung, ein Verrechnungskonto, um Geld zu überweisen, sowie die Angaben zur Teilrückzahlung (soweit vorhanden). Die erhobenen Beträge können auf das Konto des belarussischen Unternehmens überwiesen werden, das weiter sie an den polnischen Gläubiger überweist.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Gerichtsentscheidung (Originaldokument)
- die Unterlage, die die Zeichnungsberechtigung einer den Antrag unterzeichnenden Person bestätigt.
Der Vollstreckungstitel kann durch das polnische Unternehmen in Belarus innerhalb von drei Jahren vorgelegt werden, nachdem die entsprechende Entscheidung in Kraft getreten hat. Man soll beachten, dass die Vollstreckungsfrist in Belarus unterbrochen werden kann, wenn:
- der belarussische Schuldner seine Verpflichtung teilweise erfüllt hat;
- die Zahlungsforderungen an die Bank zur automatischen Begleichung einer Schuld (durch das AISIDO-System) gerichtet wurden;
- der Vollstreckungstitel am Ort zugestellt wurde, wo der Schuldner das Gehalt oder andere gleichwertige Zahlungen erhält.
! Nach der Unterbrechung gilt die Vollstreckungsfrist wieder. Dabei wird die bereits verstrichene Zeit auf die neue beginnende Frist nicht angerechnet. Der Gläubiger zahlt einem belarussischen Vollstreckungsbeamten für seine Arbeit nicht. Der Vollstreckungsbeamte zieht dem belarussischen Schuldner einen Betrag von 10% vom Schuldbetrag für die Zwangsvollstreckung ab. Der genannte Betrag in Höhe von 10% wird dem Schuldbetrag hinzugefügt und betrifft nicht den polnischen Gläubiger.
Die Vollstreckung durch das automatische Banksystem.
Das automatische Informationssystem für die Begleichung einer Geldschuld (nachfolgend AIS IDO genannt) ist ein Bankprodukt. Die polnischen Gläubiger können die Forderungen für alle eröffneten Verrechnungskonten des Schuldners durch dieses System geltend machen Die polnischen Gläubiger, die die Verrechnungskonten in Belarus haben, machen die Forderungen in Höhe vom Schuldbetrag mit der Gerichtsentscheidung in diesem System geltend. Der polnische Gläubiger reicht den Antrag auf Vollstreckung der Gerichtsentscheidung durch seine belarussische Bank ein. Diese Bank leitet diesen Antrag unter anderen Banken weiter, wo der Schuldner die Verrechnungskonten hat. Beim Eingang der Geldmittel auf ein Verrechnungskonto des Schuldners bucht das System einen entsprechenden Betrag automatisch ab und das System überweist diesen Betrag auf das Konto des Gläubigers.
Diese Vollstreckungsart hat ihre Vorteile und Nachteile. Zu den Vorteilen gehören:
- das vereinfachte Beantragungs- und Widerrufsverfahren;
- die schnelle Abbuchung;
- das automatische Verfahren, was menschliches Fehlverhalten ausschließt;
- der erhobene Schuldbetrag erhöht sich um 10% nicht. Keine Bankgebühr.
- der sofortige Zugriff auf relevante Belege für den Gläubiger, die Bank und den Schuldner.
Nachteile:
- die geltend gemachten Forderungen gehören nur zu den Geldforderungen;
- es gibt keine Möglichkeit, einstweilige Maßnahmen zu treffen.
Die polnischen Unternehmen sollen beachten, dass die Geltendmachung der Forderungen durch das automatische Informationssystem für die Begleichung einer Geldschuld nur dann möglich ist, soweit das polnische Unternehmen das Verrechnungskonto bei einer belarussischen Bank hat. Wenn das polnische Unternehmen seine Vertretung in der Republik Belarus hat, ist die Geltendmachung der Forderungen durch das automatische Informationssystem für die Begleichung einer
Geldschuld möglich, denn die Vertretung eröffnet in der Regel sein Verrechnungskonto in Belarus.
Man kann auch den Gläubiger nach dem Abtretungsvertrag gegen einen belarussischen Gläubiger umtauschen, der selbst die Forderung bei den Banken geltend macht und die Gerichtsentscheidung zugunsten des polnischen Unternehmens vollstreckt.
Daraus kann man erschließen, dass die Gerichtsentscheidungen in Belarus in zwei Verfahren vollstreckt werden können. Jedes Verfahren hat seine Besonderheiten. Man braucht einen Rechtsberater, der sich sehr gut in belarussischem und polnischem Recht zurechtfindet. Nur er kann helfen, diese Besonderheiten zu klären. Dieser Helfer ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft Ekonomicheskie spory. Unsere Rechtsberater und Rechtsanwälte wenden polnische und belarussische gesetzliche Bestimmungen an und haben große Erfahrung in der Vollstreckung der Gerichtentscheidung zugunsten eines polnischen Unternehmens. Unsere Mitarbeiter beherrschen Polnisch und Englisch. Die richtige Wahl ist eine notwendige Voraussetzung für die Rückzahlung einer Schuld.
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