Die Geltendmachung der Forderung in der Russischen Föderation zugunsten des ausländischen Unternehmens


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Die Geltendmachung der Forderung in der Russischen Föderation zugunsten des ausländischen Unternehmens
23.10.2022

Es gibt mehrere Verfahren zur Geltendmachung der Forderung gegen einen Geschäftspartner aus der Russischen Föderation zugunsten des ausländischen Unternehmens

Mediation

In einigen Fällen können die Streitigkeiten durch die Mediation beigelegt werden, die durch das Föderale Gesetz „Über das alternative Streitbeilegungsverfahren unter Teilnahme von einem Vermittler (Mediationsverfahren)“ geregelt wird.

Die Mediation zwischen einem ausländischen und russischen Unternehmen ist besonders günstig, denn sie lässt die Fristen und die Aufwände zur Geltendmachung der Forderung minimieren.

Die Mediation wird aufgrund der Vereinbarung der Parteien, auch aufgrund der Vereinbarung über die Durchführung der Mediation (des Mediationsvertrags) durchgeführt. Der Verweis auf die Unterlage, die die Bedingungen der Streitbeilegung durch einen Mediator regelt, gilt als Mediationsklausel, soweit der Vertrag schriftlich geschlossen wird.

Die Mediation kann im Streitfall sowohl vor der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, als auch nach dem Beginn des Gerichts- oder Arbitrageverfahrens durchgeführt werden.

Der Mediationsvertrag oder die Mediationsvereinbarung, sowie die Abschlussvereinbarung zwischen einem ausländischen und russischen Unternehmen und die damit verbundene Durchführung der Mediation ist kein Hindernis für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung in Russland oder im Ausland. Die Abschlussvereinbarung im Unterschied zur Gerichtsentscheidung ist ein zivilrechtliches Geschäft. Die Verletzung seiner Bedingungen führt mit sich die Folgen, die durch die Bestimmungen des Zivilrechts für die Nichterfüllung der Verpflichtungen oder die mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen vorgesehen sind.

Beilegung von Streitigkeiten bei staatlichen Arbitragegerichten

In der Russischen Föderation ist das Aufforderungsverfahren oder ein anderes außergerichtliches Vorverfahren obligatorisch.

Die zivilrechtlichen Streitigkeiten können bei einem staatlichen Arbitragegericht behandelt werden, soweit die Parteien aus Polen und Russland die Maßnahmen zur außergerichtlichen Beilegung getroffen haben. Eine Partei kann sich an ein Gericht wenden, wenn sie vor 30 Tagen einen Anspruch erhoben hat, soweit andere Fristen oder (und) ein anderes Verfahren durch die russischen gesetzlichen Bestimmungen für die bestimmten Beziehungen oder durch den Vertrag nicht vorgesehen sind.

In der Regel werden die Handelsstreitigkeiten in Russland wie folgt verhandelt:

  • vor Gericht der ersten Instanz. Die Gerichte der ersten Instanz sind staatliche Arbitragegerichte der Subjekte der Russischen Föderation (Gerichte der ersten Instanz in einer Republik, einer Region, in einem Gebiet, in einer Stadt föderalen Ranges, in einer Autonomieregion, einem autonomen Kreis);
  • vor staatlichem Berufungsgericht (Arbitrageberufungsgericht). Das sind Beschwerdegerichte, die die angefochten, nicht rechtskräftigen Entscheidung der staatlichen Arbitragegerichte der ersten Instanz sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht (Rechtmäßigkeit und Begründetheit) überprüfen;
  • vor staatlichem Arbitragegericht der Region (Revisionsgerichte). Das sind Gerichte, die die Rechtmäßigkeit der rechtskräftigen Entscheidung der Arbitragegerichte der Subjekte der Russischen Föderation und der Arbitrageberufungsgerichte überprüfen.

Der Klageantrag zur Geltendmachung der Forderung ist bei einem staatlichen Arbitragegericht am Sitz (am Wohnsitz) des Schuldners einzureichen, soweit nicht anders durch die Vereinbarung zwischen einem russischen und ausländischen Unternehmen geregelt.

Zum Klageantrag werden beigefügt:

1) Empfangsbekenntnis oder andere Nachweise, die die Zustellung der Kopien des Klageantrags und dessen Anlagen durch andere Verfahrensbeteiligten bestätigen.

2) Nachweis der Gebührenzahlung in russischen Rubel. Die Gebührenhöhe beträgt bei der Einreichung eines Klageantrags der vermögensrechtlichen Art von 0,5% bis zu 4% vom Streitwert.

Die Zahlung der staatlichen Gebühr erfolgt in russischen Rubel vom Konto eines ausländischen Unternehmens, das in der Russischen Föderation eröffnet wurde, oder durch bevollmächtigte Vertreter eines ausländischen Unternehmens in Russland.

3) Nachweis der Umstände, die den Forderungen des Klägers zugrunde liegen.

4) Eintragungsunterlagen einer ausländischen juristischen Person.

5) Vollmacht oder andere Unterlagen, die die Zeichnungsbefugnis für den Klageantrag bestätigen.

6) Unterlagen, die die Durchführung des außergerichtlichen Vorverfahrens durch den Kläger bestätigen

Die angegebenen Unterlagen werden durch die staatlichen Arbitragegerichte in der Russischen Föderation empfangen, soweit diese Unterlagen amtlich beglaubigt sind oder mit Apostille versehen sind.

Diese Bestimmungen zur Vorlage von Unterlagen und Nachweisen gelten auch für die ausländischen Unternehmen, wenn sie als Antragsgegner vor einem russischen Arbitragegericht zur Verantwortung nach dem Klageantrag einer russischen Gesellschaft gezogen werden.

Ein Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens oder ein Rechtsanwalt kann die Interessen des ausländischen Unternehmens vor Arbitragegericht vertreten. Das Gericht behandelt den Klageantrag und fasst einen Beschluss. Nach seinem Inkrafttreten wird der Vollstreckungstitel ausgestellt.

Die Geltendmachung der Forderung zugunsten des ausländischen Unternehmens im Mandatsverfahren.

Das Mandatsverfahren ist ein Schnellverfahren (abgekürztes Verfahren) beim Gericht der ersten Instanz aufgrund der unbestreitbaren schriftlichen Beweise nach dem russischen Prozessrecht, falls die Höhe der geforderten Beträge oder der Wert des geforderten beweglichen Vermögens 7 250 Euro nicht überschreitet. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Stadien der Vorbereitung zur Gerichtsverhandlung, sowie das Hauptsacheverfahren fehlen. Die Ansprüche sind unbestreitbar.

Das Verfahren beendet mit der schnellen Beschlussfassung und zwar mit dem Mahnbescheid über die Geltendmachung der Forderung gegen das russische Unternehmen zugunsten des ausländischen Unternehmens. Dieser Mahnbescheid ist eine abschließende Entscheidung, die dem Antrag stattgibt und die ein Vollstreckungstitel ist.

Notarielle Vollstreckungsklausel

Die Geltendmachung der Forderung nach der notariellen Vollstreckungsklausel ist eine schnelle Alternative zur Geltendmachung der Forderung gegen einen russischen Schuldner beim Gericht.

Die Vollstreckungsklausel wird nur bei dem Erwerb der Forderung für bestimmte Geschäfte erteilt. Dazu gehören die notariell beglaubigten Geschäfte, für die die Geldforderungen oder die Verpflichtungen zur Vermögensübergabe (Kaufverträge, Mietverträge, Leistungsverträge usw.) vorgesehen sind. Wenn Ihr Vertrag mit einem russischen Unternehmen notariell nicht beglaubigt ist, ist dieses Verfahren nicht für Sie.

Dieses Verfahren wird wie folgt bedingt und zwar

  • die Forderungen eines ausländischen Unternehmens sind gegen den Schuldner unbestreitbar;
  • nicht mehr als zwei Jahre nach der Fälligkeit der Forderung sind verlaufen.

Wir empfehlen die notarielle Vollstreckungsklausel nicht nutzen, falls Sie wissen, dass der Schuldner mit der Schuld nicht einverstanden ist. Es ist besser, die Forderung beim Gericht sofort geltend zu machen.

Die notarielle Vollstreckungsklausel wird durch einen Notar erteilt. Die Wahl des Notars hängt davon nicht ab, dass der Gläubiger ein ausländisches Unternehmen ist. Der Sitz des Schuldners in der Russischen Föderation beeinflusst die Wahl des Notars auch nicht.

Es gibt keine russischen gesetzlichen Bestimmungen, die die Wahl des Notars in diesem Fall, wie der Gerichtsstand bei der Klageerhebung regeln. Die notarielle Vollstreckungsklausel ist ein Vollstreckungstitel, der das ausländische Unternehmen dem Gerichtsvollzieher vorlegen kann. Es ist empfehlenswert, sich an die qualifizierten Rechtsberater zu wenden, wenn das ausländische Unternehmen eine Forderung gegen das russische Unternehmen geltend machen will.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Ekonomicheskie spory bietet Ihnen eine qualifizierte Hilfe bei der Geltendmachung der Forderung in der Russischen Föderation, sowie bei der Vorbereitung der Unterlagen zu den Streitigkeiten an, die in den staatlichen Arbitragegerichten, sowie in den internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden.

Bei uns finden Sie ein hohes Serviceniveau. Unsere Rechtsberater und Rechtsanwälte beherrschen Englisch in Wort und Schrift. Sie können ohne Übersetzer und Dolmetscher mit den Kunden arbeiten. Sie können die Unterlagen in Englisch behandeln. Wir übermitteln eine Stellungnahme in Russisch. Sie finden die zusätzlichen Informationen zu den Kontakten der Arbitragegerichte der Russischen Föderation auf unserer Webseite: e-sud.by/pol/useful.

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